Auch für Selbstständige und Freiberufler ist eine Berufshaftpflichtversicherung unverzichtbar. Wer beispielsweise ein Yogastudio betreibt, sollte seinen Versicherungsschutz überprüfen. Insbesondere eine Berufshaftpflichtversicherung darf nicht fehlen. Obwohl die Yogatherapie an sich als risikoarmes Entspannungsverfahren gilt, kann es dennoch zu Schäden kommen, welche trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen im Berufsalltag auftreten können. Alle Risiken lassen sich im Berufsalltag auch eines Yogalehrers leider nicht vermeiden. Und deshalb ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung so wichtig. Bereits im Vorfeld von Yogaübungen können sich für Klienten eines Yogastudios Schadensersatzansprüche ergeben. Diese resultieren beispielsweise daraus, dass einzelne Übungen durch mangelhafte Erläuterungen fehlerhaft ausgeführt wurden, und dadurch Schäden entstehen. Es ist natürlich nicht so, dass jede nicht korrekt ausgeführte Yogaübung direkt zu Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Betreiber eines Yogastudios führt, dennoch sollten Yogalehrer sich dieses Risikos immer bewusst sein. Macht ein betroffener Klient seine Schäden über einen Anwalt oder gerichtlich geltend, so kann dies eine enorme finanzielle Belastung für den Betreiber eines Yogastudios darstellen.
Berufshaftpflichtversicherung für Yogalehrer von Anfang an sinnvoll
Jeder, der als Therapeut mit Klienten und Patienten täglichen Umgang hat, setzt sich dadurch gewissen Risiken aus, welche einfach im Alltag auftreten und unterschiedlich hohe Schadensersatzansprüche verursachen können. Dies kann im Ernstfall schnell zu finanziellen Engpässen führen. Mit einer Berufshaftpflichtversicherung für Yogalehrer kann der Arbeitsalltag ganz entspannt ablaufen. Denn immerhin können Schadensfälle sogar das private Vermögen angreifen, und nicht jeder Yogalehrer ist für derartige Fälle mit seinem privaten Vermögen gut ausgestattet. Gut gewappnet gegen eine Kostenflut im Schadensfall, wehrt die Berufshaftpflichtversicherung für Yogalehrer auch unberechtigte Ansprüche ab. Personenschäden, Sachschäden, sogenannte Vermögensfolgeschäden aber auch angestellte Yogalehrer können mitversichert werden. Die einzelnen Module einer Berufshaftpflichtversicherung für Yogalehrer können also ganz individuell ausgestaltet werden, je nach persönlichem Bedarf. Im Umfang einer Berufshaftpflicht ist in der Regel auch das Yogastudio selbst mit abgesichert. Dies hat bei unterschiedlichen Schadensfällen ebenfalls ganz erhebliche Vorteile.
Auch Schlüsselverlust kann durch die Berufshaftpflichtversicherung reguliert werden
Räumlichkeiten für ein Yogastudio sind in den meisten Fällen angemietet. Kommt es im Laufe der Tätigkeit zu irgendwelchen Schadensfällen an den gemieteten Räumlichkeiten, so übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung die Kosten einer Instandsetzung, sofern dies in den Versicherungsbedingungen so vereinbart und gewünscht war. Sogenannte Mietschäden aber auch Schlüsselschäden sollten deshalb Bestandteil einer Berufshaftpflichtversicherung für Yogalehrer sein. Diese Art der Absicherung wird auch deshalb dringend empfohlen, weil mit solchen Schäden und Ereignissen in der Regel gar nicht gerechnet wird. Treten Sie aber dennoch auf, so übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung beispielsweise den Austausch der Schlösser für den Fall, dass die Schlüssel für das Yogastudio verloren oder unauffindbar verlegt wurden. Im Schadensfall ist es wichtig, dies möglichst umgehend der Versicherung anzuzeigen. Bei jeder Arbeit können nun einmal folgenreiche Fehler passieren, auch wenn diese niemals beabsichtigt sind. Diesen Alltagsgefahren sollten sich auch die Betreiber von Yogastudios stets bewusst sein. Fehler können selbstverständlich nicht nur einem Studioinhaber selbst unterlaufen, sondern auch dessen Mitarbeitern. Es gibt viele typische Schadensbeispiele, wie sie im Arbeitsalltag eines Yogastudios auftreten können und es ist wichtig, diese ganzen möglichen Szenarien durch eine Berufshaftpflicht abzusichern.
Berufshaftpflichtversicherung reguliert Sach- und Personenschäden
Diese Alltagsgefahren sind nicht zu unterschätzen und sollten also stets mitversichert werden, um im Ernstfall finanziell nicht auf dem Trockenen zu sitzen. Im Bereich der Personenschäden kann es beispielsweise vorkommen, dass Übungen von Klienten nicht korrekt ausgeführt wurden und in der Folge Muskelzerrungen oder sonstige Schmerzen auftreten können. Diese unschönen Ereignisse ziehen dann oft ärztliche Behandlungen nach sich und der Klient könnte die Verletzungen auf den Yogalehrer schieben und dann auch Schmerzensgeld verlangen. Genau für diesen aber auch andere mögliche Fälle von Personenschäden, wie sie im Yogastudio auftreten können, tritt die Berufshaftpflichtversicherung dann ein. Im Bereich der Sachschäden ist der Versicherungsumfang der Berufshaftpflicht ebenso dazu geeignet, berechtigte finanzielle Ansprüche von Klienten eines Yogastudios zu befriedigen. Ein entsprechender Schadensfall könnte beispielsweise derart entstanden sein, dass der Yogatherapeut bei der Unterstützung seines Klienten versehentlich auf dessen teures Handy tritt und das Display beschädigt. Auch diesen erheblichen Schaden würde dann die Berufshaftpflichtversicherung für Yogalehrer regulieren. Ohne Berufshaftpflicht würde der Yogalehrer also auf den Kosten sitzen bleiben und müsste diese dann aus eigener Tasche bezahlen.